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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2008

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
    2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Der Veranstalter bietet im Rahmen seiner freiberuflichen Geschäftstätigkeit Veranstaltungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung dieses Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
    2. Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:Eine Kurzbeschreibung erfolgt gemäß 2.1.Eine detaillierte Beschreibung des relevanten Veranstaltungsinhaltes geht dem Teilnehmer mit dem Bestätigungsschreiben zu. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, Inhalt und Ablauf der Veranstaltung unter Wahrung des Gesamtcharakters zu modifizieren.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    1. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
    2. Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
    3. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung nachfolgender Regelungen storniert werden:
      • Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen
      • Eine Abmeldung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei möglich
      • bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 25% der Veranstaltungsgebühr
      • bis 4 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50% der Veranstaltungsgebühr
      • bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage berechnen wir die volle
        Veranstaltungsgebühr.

      Eventuell zusätzlich anfallende Stornogebühren (z.B. Hotelkosten) werden vom Teilnehmer übernommen.

      Die Veranstaltungsteilnahme ist jederzeit übertragbar.

    4. Menschen, mitWirkung.® behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 5 Teilnehmer) bis zu 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten.
  4. Vertragsdauer und Vergütung
    1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
    2. Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ist in jedem Fall bis zum Beginn der Veranstaltung vollständig zu bezahlen.
    3. Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    4. Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
  5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
    1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
    2. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
    3. Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Trainers/Seminarleiters/Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
  6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
    1. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
    2. Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
    3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
    4. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
    5. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Seminarleiter/Referent des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
    6. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
    7. Veranstaltungen, gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
  7. Verschwiegenheitspflicht
    1. Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.
  8. Haftung
    1. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen (z. B. Trainer/Seminarleiter/Referenten) beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Veranstalter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
    2. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
    3. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
    4. Die Haftung des Veranstalters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
  9. Gerichtsstand
    1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
    2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
  10. Sonstige Bestimmungen
    1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
    2. Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
    3. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  11. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.